Windkraft
Gesetzliche Vorgaben des Bundes:
•28.07.2022: Bundesregierung beschließt Wind-an-Land-Gesetz
•Inkl. Windenergieflächengesetz (1,8% der Landesfläche bis 2032)
•16.11.2022 Bayr. Landtag beschließt den Fall der 10H Regel
•Bis Ende Januar 2023 müssen Städte und Gemeinden ins Verfahren einsteigen
•Bayrische Bauordnung beschließt 1000m zu Abstandsflächen
•31.05.2023: 1000m Abstand entfällt aufgrund Kollision mit Bundesgesetz
•Werden die Flächenziele nicht erreicht, Privilegierung überall im Außenbereich zulässig
- dann gilt Abstand ca. 2H = Windradhöhe 275m =>Abstand 550m
Dezember 2022: Der Stadtrat inkl. der Freien Wähler beschließt einstimmig in das Ausweisungsverfahren einzusteigen, um selbst die Ausweisung der Vorzugsflächen zu beieinflußen
Sommer 2023: Die ersten Flächen werden vorgestellt.
Stellungnahmen der Freien Wähler Stadtratsfraktion:
26.09.2023: Antrag der Stadträtin Gaby Böhm und Ortssprecher Michael Spatz zur Erhöhung der Abstände von Windrädern um Burgwalden auf 1000m. Auf Einwand eines Stadtratskollegen wurde der Antrag nicht anerkannt (Formfehler unsererseits)
Oktober 2023: Information über Windräder und Stellungnahmen zu den veröffentlichten möglichen Standorten in der Jahreshauptversammlung der Dorfgemeinschaft Burgwalden.
30.10.2023: Antrag an Bürgermeister und Stadtratsfraktionen
28.11.2023: Stellungnahme im Stadtrat
- Status vor Abstimmungen: Abstand um Burgwalden ist mit 750m angegeben.
- Antrag der Stadträtin Gaby Böhm zu Erhöhung des Abstandes um Burgwalden auf 1500m: alle Fraktionen stimmen dagegen (siehe öffentliche Niederschrift)
- Antrag der Stadträtin Gaby Böhm zu Erhöhung des Abstandes um Burgwalden auf 1000m: Zustimmung mit 18:4 (siehe öffentliche Niederschrift)
18.12.2023: Stellungnahme im Stadtrat
05.12.2024: Vorsprache Fürst Fugger in Wellenburg
Photovoltaik
Wir stehen für einen Ausbau der PV Anlagen auf städtischen Grundstücken
Ein Projekt der Freien Wähler ist die Nutzung von Parkplatzflächen für PV Dächer.
So können vorhanden Flächen durch Überdachungen mit PV Elementen doppelt genutzt werden
Es findet keine weitere Flächenversiegelung statt.
Darunterstehende Fahrzeuge werden vor Sonneneinstrahlungen und Unwettereinflüssen geschützt.